
Nach der Definition muss ein Geländer Ihre Sicherheit und die Ihrer Umgebung gewährleisten, um einen möglichen Sturz zu verhindern. Sie kann zum Beispiel eingesetzt werden, um eine ältere Person am Anfang einer Treppe zu schützen. Dazu muss er eine Mindesthöhe sowie Standards einhalten, die ihn konform und nutzbar machen.
Die Norm NF P01-012 regelt die Kriterien für die Bemessung der Geländer.
Gemäß Artikel R134-59 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs müssen die Geländer eines Balkons, einer Terrasse oder einer Loggia mindestens 1 Meter hoch sein.
Bei einer Treppe kann die Höhe des Geländers jedoch auf 90 cm an der Stufenkante abgesenkt werden.
Die Norm NF P01-012 gibt auch an, wann es Pflicht wird, ein Schutzgitter zu installieren. Um eine Treppe, ein Mezzanin, einen Balkon oder eine Terrasse wirksam zu sichern, gibt es eine einfache Regel: Sobald die Absturzhöhe 45° oder mehr bzw. 1 Meter oder mehr beträgt, muss dort ein Geländer angebracht werden.

Das Bau- und Wohngesetzbuch legt fest, daß ein Balkongeländer oder ein Terrassengeländer erforderlich ist, wenn :
- Die Absturzhöhe beträgt mehr als 1 Meter.
- Das Vorhandensein eines Hangs, bei dem der Neigungswinkel mehr als 45° beträgt.
- Fenster in Gebäuden, deren unterer Teil weniger als 90 cm über dem Boden liegt.
Wenn die Absturzhöhe jedoch 1 m oder weniger beträgt, empfiehlt die Norm NF P 01-012, an der Grenze zur Leere ein niedriges Hindernis wie eine niedrige Mauer, einen Blumenkasten oder eine andere Einrichtung zu errichten, die einen Unfall verhindern könnte.
Bei Kordo sind alle unsere Geländer mindestens 1 m hoch und können in der Länge, aber nicht in der Höhe gekürzt werden.