Gewerbliche Garantie-Bedingungen - Kordo

Gewerbliche Garantie-Bedingungen

Die Garantien, die für Kordo-Produkte gelten

Die von der Firma BURGER&CIE hergestellten und verkauften Geländer werden in Frankreich entworfen und gemäß den technischen Anforderungen garantiert, die durch die in ihren Herstellungsländern geltenden Normen (NF P01-012 & NF P01-013) festgelegt sind.
Jeglicher Installateur von Produkten der Marke „KORDO“, egal ob es sich um einen Fachmann handelt oder nicht, muss seine Produkte gemäß dem am Montageort und/oder Ort der betroffenen Baustelle geltenden Landesrecht montieren. Er muss alle Anweisungen und Vorgaben des Herstellers befolgen. Er muss alle Anweisungen und Vorgaben des Herstellers befolgen.
Ein durch Nichtbeachtung der Anweisungen und Empfehlungen der Gesellschaft BURGER&CIE durch den Installateur oder Händler von Produkten der Marke „BURGER“ und „KORDO“ auftretender Schadensfall kann nicht zur Haftung der Gesellschaft BURGER&CIE führen.
Die Garantie gilt nicht für Schäden, die infolge mangelnder Pflege der Produkte, die nicht den fachlichen Empfehlungen des Herstellers entspricht, entstehen.

Details der geltenden Bedingungen

Als Hersteller bietet die Gesellschaft BURGER & CIE (nachstehend „der Hersteller“) auf folgende Weise eine Gewährleistung oder Garantie auf ihre unter den Marken „BURGER“ und „KORDO“ verkauften Geländer-Produkte:

Nur für die nachstehend aufgeführten Produkte besteht eine gewerbliche Gewährleistung oder Garantie durch die Gesellschaft BURGER&CIE, deren Anwendungsbedingungen in den nachstehend genannten allgemeinen Bedingungen festgelegt sind. Für alle von der Gesellschaft BURGER & CIE vertriebenen Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungen, insbesondere:

Den Rahmen für die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen setzen die Bestimmungen der Gesetze und Verordnungen, die für jede von ihnen gelten.

—————

 

  • Gewerbliche Garantie (zusätzliche Garantie zur gesetzlichen Gewährleistung)

— Die Herstellergarantie, die gewerblicher Natur ist (nachfolgend die „Garantie“), erfolgt zusätzlich und fakultativ. Sie stellt die einzige, von der Gesellschaft BURGER & CIE für ihre Produkte der Marke „BURGER“ und „KORDO“ gewährte vertragliche Garantie dar.


Zur Information werden im Folgenden die Garantiebedingungen der Lieferanten wiedergegeben, für die das Unternehmen BURGER & CIE nicht bürgt.


Die Garantie gewährt der Hersteller dem Endnutzer der Produkte, die er unter den Marken BURGER und KORDO herstellt (nachfolgend der „Begünstigte“).

Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Garantie gelegentlich zu ändern. Die Änderungen gelten für betroffene Produkte, die nach ihrem Inkrafttreten gekauft wurden.

— Der Begünstigte kann direkt gegenüber jedem Gewerbetreibenden tätig werden, der an der Konzeption und Installation der Produkte, die Gegenstand der Garantie sind, beteiligt ist, indem er dessen etwaige gewerbliche Garantien in Anspruch nimmt, von denen der Nutzer gegebenenfalls profitieren könnte.

Der Hersteller ist nicht haftbar für die gewerblichen Garantien, die andere Personen gewähren, die am Herstellungs-, Konzeptions- und Installationsprozess der an den Begünstigten gelieferten Produkte beteiligt sind, und insbesondere die Gewerbetreibenden, die die Produkte des Herstellers installieren (nachfolgender der „Monteur“).

Der Hersteller ist nur für seine Garantie haftbar.

 

  • Anwendungsbereich

 

Die Garantie deckt an den nachstehend aufgeführten Produkten festgestellte Mängel, die die allgemeinen und besonderen Garantiebedingungen erfüllen.
Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie (betroffene Produkte, Dauer, Garantiegeber, Bedingungen, Ausschlüsse usw.) sind in den „Allgemeinen und besonderen Garantiebedingungen“ aufgeführt.
Sie stellen eine vertragliche Verpflichtung des Herstellers gegenüber dem Begünstigten im Sinne der Artikel L.217-15 und folgende des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs „Code de la consommation“ dar.

 

  • Allgemeine Bedingungen

Der Begünstigte kann die Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn er in der Lage ist, dem Hersteller zu beweisen, dass die Installations-, Pflege- und Wartungsanweisungen des Herstellers für seine Produkte, egal ob allgemein oder produktspezifisch, eingehalten werden konnten.

Soweit möglich muss der Begünstige bei der Abnahme seines Werks Vorbehalte anmelden, wenn er denkt, dass die verschiedenen, an der Installation des bestellten Produkte beteiligten Personen (und insbesondere der Monteur) die vom Hersteller festgelegten Lagerbedingungen, Pflegebedingungen usw. nicht eingehalten haben.

Bei Inanspruchnahme der Garantie behält sich der Hersteller das Recht vor, zu überprüfen, ob die Lager- und Pflegebedingungen von allen Personen eingehalten wurden, die die Produkte gelagert oder gepflegt haben, und jeglichen Regress gegen die Person auszuüben, die diese Vorgaben nicht eingehalten hat.

 

  • Allgemeine Ausschlüsse

 

— Die Garantie gilt nicht für Ersatz- und Verschleißteile (natürlicher Verschleiß des Produkts – Verschleiß infolge mangelnder oder unangemessener Pflege; Verschleiß aufgrund einer Nichtbeachtung des vom Hersteller gelieferten Pflegeleitfadens).

— Die Garantie gilt nicht für die Produkte, die in den Sonderbedingungen nicht aufgelistet wurden.

— Die Kosten für die Demontage und Neumontage werden keinesfalls im Rahmen der Garantie übernommen.

Jeglicher Installateur von Produkten der Marke „KORDO“ und „BURGER“, egal ob es sich um einen Fachmann handelt oder nicht, muss seine Produkte gemäß dem am Montageort und/oder Ort der betroffenen Baustelle geltenden Landesrecht montieren.
Er muss alle vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen und Vorschriften befolgen.

 

Je nach Art der Produktkomponenten der Marken „BURGER“ und „KORDO“ sind die nachfolgend aufgeführten Schadensfälle ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen:

→ Für Produkte auf Holzbasis: Verziehen, Trockenrisse, Spalten, Harzgallen;
→ Für Produkte auf Aluminiumbasis: leichte Farbveränderung durch natürliche Alterung der Oberfläche, die die mechanische Festigkeit des Produkts nicht beeinträchtigt;
→ Für Produkte auf Stahlbasis: leichte oberflächliche Korrosionsspuren durch Freilegen der Galvanisierung direkt an der Meeresküste (Meerwasserspritzer);
→ Für Produkte auf Edelstahlbasis: Korrosionsspuren aufgrund mangelnder Pflege durch Nichteinhaltung der vom Verkäufer vorgeschriebenen Pflegebedingungen;
→ Für Produkte auf Kunststoffbasis: ständige Lichtaussetzung der Produkte über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten (bei der Lagerung), was zu einem Ausbleichen und zu Zerbrechlichkeit des Materials führen kann.

 

  • Dauer & Räumlicher Anwendungsbereich

Die Garantie gilt für die nachstehend angegebene Dauer, die ab dem Erstellungsdatum der von der Gesellschaft BURGER&CIE erstellten Rechnung zu laufen beginnt.
Die Garantie endet mit Ablauf dieser Dauer. Ihre Bedingungen und ihr Umfang können in Abhängigkeit vom Hersteller fabrizierten Produkt variieren.
Räumlicher Anwendungsbereich der Garantie: Produkte der Marke KORDO, die nach Deutschland und Österreich verkauft UND in einem dieser beiden Länder installiert wurden.

 

  • Garantiegeber :

Burger et Cie
ZI Bois l’Abbesse
F-68660 Lièpvre FRANKREICH
Tel : +33 3 89 58 91 21
www.burger.fr / http://kordodesign.com/de

 

Nur die nachstehend aufgeführten Produkte fallen gemäß den nachstehend aufgeführten Sonderbedingungen unter die Garantie.

Die Gesellschaft BURGER & CIE verkauft ihrer Kundschaft unter den Marken „KORDO“ und „BURGER“ eine Reihe Modelle/Produkte aus dem Bereich GELÄNDER – VORDÄCHER – TREPPEN – STUFENLEITERN.
Jeder Begünstigte muss gewährleisten, dass der Bauleiter die geltenden nationalen Vorschriften einhält, die dort gelten, wo die Baustelle liegt, auf der diese Produkte installiert werden. Er muss alle Anweisungen und Vorgaben des Herstellers befolgen. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die infolge mangelnder Pflege der Produkte, die nicht den fachlichen Empfehlungen des Herstellers entspricht, entstehen.
Bezüglich dieser Produkte gewährt die Gesellschaft BURGER & CIE den Begünstigten zu den nachfolgenden besondere Bedingungen eine Garantie die die nachfolgend aufgelisteten Produkte.

Kontakt & Kostenvoranschlag

Ich möchte einen Kostenvoranschlag bekommen

Sie möchten wissen, wie viel Ihr Projekt kosten wird? Die einfachste und schnellste Lösung ist es, Ihr Projekt mit unserem Geländerkonfigurator zu simulieren. ICH KONFIGURIERE MEIN GELÄNDER

Ich brauche Hilfe und Rat

Haben Sie ein komplexes Projekt, eine Erkundigungsanfrage, ein Problem mit Ihrer Bestellung? Wir betreuen Ihnen : ICH NEHME KONTAKT MIT DEM KUNDENDIENST AUF ICH VEREINBARE EINEN TELEFONISCHEN TERMIN